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Förderungsmöglichkeiten der Alexander von Humboldt-StiftungPromotion and Awards by the Alexander von Humboldt Foundation
 
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Forschungsstipendien

Allgemein:

 

Die Alexander von Humboldt-Stiftung ermöglicht mit den Humboldt-Forschungsstipendien überdurchschnittlich qualifizierten ausländischen Postdoktoranden (Promotion vor nicht mehr als vier Jahren) und erfahrenen Wissenschaftlern (Promotion vor nicht mehr als zwölf Jahren), ein Forschungsvorhaben eigener Wahl in Deutschland durchzuführen. Bewerbungen können für einen Forschungsaufenthalt von 6 bis 24 (Postdoktoranden) bzw. 6 bis 18 Monaten (erfahrene Wissenschaftler) eingereicht werden. Das Stipendium für erfahrene Wissenschaftler kann flexibel in bis zu drei Aufenthalte aufgeteilt werden. Wissenschaftler aller Nationen und aller Fachgebiete können sich jederzeit direkt bei der Humboldt-Stiftung bewerben. Quoten für einzelne Länder oder Fachgebiete gibt es nicht. Kurzfristige Studien- bzw. Kongressreisen oder eine Ausbildung können nicht finanziert werden.

 

Schwellen- und Entwicklungsländer:

 

Die Georg Forster-Forschungsstipendien ermöglichen überdurchschnittlich qualifizierten Postdoktoranden (Promotion vor nicht mehr als vier Jahren) und erfahrenen Wissenschaftlern (Promotion vor nicht mehr als zwölf Jahren) aus Entwicklungs- und Schwellenländern (außer VR China, Indien und der Türkei) ein wissenschaftliches Vorhaben eigener Wahl in Deutschland durchzuführen. Bewerbungen können für einen Forschungsaufenthalt von 6 bis 24 Monaten (Postdoktoranden) bzw. 6 bis 24 Monaten (erfahrene Wissenschaftler) eingereicht werden. Das Stipendium für erfahrene Wissenschaftler kann flexibel in bis zu drei Aufenthalte aufgeteilt werden. Kurzfristige Studien- bzw. Kongressreisen oder eine Ausbildung können nicht finanziert werden.

Stipendien für künftige Führungskräfte

Die Alexander von Humboldt-Stiftung vergibt jährlich zehn Bundeskanzler-Stipendien an junge Nachwuchsführungskräfte

• aus der Russischen Föderation,

• aus den USA sowie

• aus der Volksrepublik China.

Die Bewerber müssen einen ersten Universitätsabschluss (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) erworben und daran anschließend berufspraktische Erfahrung gesammelt haben. Außerdem müssen sie in ihrem bisherigen Werdegang ein hohes Maß an Führungspotential nachweisen können. Das Programm richtet sich an Vertreter aller Berufe und Fachdisziplinen unter besonderer Berücksichtigung der Geistes-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie der Künste.

 

Mit den Internationalen Klimaschutzstipendien fördert die Alexander von Humboldt-Stiftung Nachwuchsführungskräfte aus Schwellen- und Entwicklungsländern, die sich in wissenschaft oder Wirtschaft, staatlichen oder nichtstaatlichen Organisationen mit dem Thema Klima- und Ressourcenschutz befassen. Jährlich werden bis zu zwanzig Stipendiaten gefördert. Sie kommen für ein Jahr nach Deutschland, um hier gemeinsam mit einem selbst gewählten Gastgeber ein Projekt durchzuführen. Bewerber müssen ein klar erkennbares Führungspotential durch erste Tätigkeiten als Führungskraft oder durch einschlägige Referenzen belegen und ein mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossenes erstes Hochschulstudium (Bachelor oder vergleichbarer akademischer Abschluss, der bei Stipendienbeginn nicht länger als 12 Jahre zurückliegen darf), vorweisen. Zudem ist der Nachweis eines weiteren akademischen oder professionellen Abschlusses oder aber umfangreiche Berufserfahrung in leitender Funktion erforderlich.

Forschungspreise

 Alexander von Humboldt-Professur: Weltweit führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachgebiete aus dem Ausland, von denen erwartet wird, dass ihre wissenschaftlichen Leistungen zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandortes Deutschland nachhaltig beitragen werden, können für eine Alexander von Humboldt-Professur nominiert werden. Die Nominierung erfolgt durch deutsche Hochschulen; außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können Nominierungen gemeinsam mit deutschen Hochschulen einreichen.

 

Die Alexander von Humboldt-Stiftung verleiht Humboldt-Forschungspreise an herausragende ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachgebiete, deren grundlegende Entdeckungen, Erkenntnisse oder neue Theorien das eigene Fachgebiet nachhaltig geprägt haben und von denen auch in Zukunft weitere Spitzenleistungen erwartet werden. Der Preis ist mit € 60.000 dotiert.

 

Der Sofja Kovalevskaja-Preis soll bereits erfolgreichen Spitzennachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern aus dem Ausland, die Ihre Promotion vor nicht mehr als sechs Jahren mit herausragendem Ergebnis abgeschlossen haben und Publikationen in anerkannten internationalen Zeitschriften oder Verlagen vorweisen, verliehen werden. Mit diesem Preis haben sie die Möglichkeit, an einer selbst gewählten Forschungseinrichtung in Deutschland für die Dauer von fünf Jahren Arbeitsgruppen aufzubauen und ein hochrangiges und innovatives Forschungsprojekt eigener Wahl durchzuführen. Der Preis ist mit bis zu € 1,65 Mio. dotiert.

 

Mit den Friedrich Wilhelm Bessel-Forschungspreisen werden bereits international anerkannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre Promotion vor nicht mehr als 18 Jahren abgeschlossen haben und von denen in der Zukunft erwartet werden kann, dass sie durch weitere wissenschaftliche Spitzenleistungen ihr Fachgebiet auch über das engere Arbeitsgebiet hinaus nachhaltig prägen werden, eingeladen, ein langfristiges Forschungsvorhaben in Kooperation mit Fachkollegen in Deutschland für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr an Forschungseinrichtungen in Deutschland durchzuführen. Der Aufenthalt kann zeitlich aufgeteilt werden. Die Preise sind mit € 45.000 dotiert.

 

Der Fraunhofer-Bessel-Forschungspreis richtet sich gezielt an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus allen außereuropäischen Ländern, die ihre Promotion vor nicht mehr als 18 Jahren abgeschlossen haben und deren bisherige Erfolge in der angewandten Forschung bereits zu ihrer Anerkennung als international herausragende Fachwissenschaftler geführt haben. Der Preis ist mit € 45.000 dotiert.

 

Der Max-Planck-Forschungspreis wird an herausragend qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland und dem Ausland verliehen. Im jährlichen Wechsel werden die Preise in Teilgebieten der Natur- und Ingenieurswissenschaften, der Lebenswissenschaften und der Geisteswissenschaften ausgeschrieben. Der Preis ist in der Regel mit jeweils € 75.000 dotiert, die dem Preisträger über einen Zeitraum von drei bis zu maximal fünf Jahren für Forschungen eigener Wahl zur Verfügung stehen.

 

Der Konrad Adenauer-Forschungspreis für kanadische Geisteswissenschaftler dient der Förderung der wissenschaftlichen Beziehungen zwischen Kanada und der Bundesrepublik Deutschland und kann einmal jährlich an einen international anerkannten kanadischen Geisteswissenschaftler verliehen werden. Die Preisträger werden eingeladen, selbstgewählte Forschungsvorhaben in Deutschland in Kooperation mit deutschen Fachkollegen und -kolleginnen für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr durchzuführen. Der Preis ist mit bis zu € 60.000 dotiert.

 

Mit dem Reimar Lüst-Preis werden jährlich zwei hoch angesehene Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus dem Ausland, die sich als Multiplikatoren besondere Verdienste um die nachhaltige Förderung der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und dem Heimatland in der Wissenschaft und durch die Wissenschaft erworben haben. Ferner können auch Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanager für ihre fächerübergreifenden Verdienste um die Förderung der kulturellen und akadamischen Beziehungen zwischen Deutschland und dem Herkunftsland nominiert werden. Der Preis ist mit einem Betrag von € 50.000 dotiert.

 

Der Philipp Franz von Siebold-Preis wird jährlich an einen japanischen Wissenschaftler verliehen, der sich besondere Verdienste um ein besseres gegenseitiges Verständnis von Kultur und Gesellschaft in Deutschland und Japan erworben hat. Der Wissenschaftler sollte nicht älter als 50 Jahre sein und über hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Der Preisträger wird zusätzlich zu einem Forschungsaufenthalt bis zu einem Jahr nach Deutschland eingeladen. Der Preis ist mit einem Betrag von € 50.000 dotiert.

 

Mit dem Humboldt-Alumni-Preis will die Alexander von Humboldt-Stiftung innovative Netzwerkinitiativen ihrer Stipendiaten und Preisträger auszeichnen. Der Preis ist mit jeweils bis zu 25.000 Euro dotiert. Jährlich werden drei Preise vergeben. Mit ihnen sollen Projekte unterstützt werden, die bislang nicht im Rahmen der Förderprogramme der Stiftung finanziert werden können und die die akademischen und kulturellen Verbindungen zwischen Deutschland und den Heimatländern der Humboldt-Alumni fördern oder deren Zusammenarbeit in den jeweiligen Ländern und Regionen stärken.

Alumni-Förderung

Forschungsstipendiaten im Ausland haben die Möglichkeit, nach Abschluss der Erstförderung und Rückkehr ins Ausland die Förderung eines erneuten Forschungsaufenthaltes in Deutschland zu beantragen.

 

Mit einer Einladung zu erneuten Forschungsaufenthalten in Deutschland lädt die Alexander von Humboldt-Stiftung Forschungsstipendiaten aus dem Ausland, die aufgrund ihrer herausragenden wissenschaftlichen Arbeiten oder ihrer wichtigen wissenschafts- bzw. kulturpolitischen Funktion für die deutsche Wissenschaft, Wirtschaft und Politik von besonderer Bedeutung sind, zu erneuten Gastaufenthalten von bis zu drei Monaten nach Deutschland ein.

 

Nach erfolgreichem Abschluss des von der Alexander von Humboldt-Stiftung geförderten Erstaufenthaltes in Deutschland können Humboldt-Forschungsstipendiaten und Georg Forster-Forschungsstipendiaten ein Rückkehrstipendium zur Förderung der Reintegration an einem Institut im Ausland beantragen.

Die Antragsstellung ist derzeit nur möglich für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an Institutionen in folgenden Ländern zurückkehren:

• Entwicklungs- oder Schwellenländer (Humboldt- und Georg-Foster-Forschungsstipendiaten)

• Länder in Mittel- und Osteuropa (Humboldt-Forschungsstipendiaten)

Ein Rückkehrstipendium muss bis spätestens 6 Monate nach Beendigung des von der Alexander von Humboldt-Stiftung geförderten Erstaufenthaltes in Deutschland beantragt und spätestens 12 Monate nach Beendigung des Erstaufenthaltes angetreten werden.

 

 Besuch von Fachkongressen in Deutschland: Forschungsstipendiaten haben die Möglichkeit Kongressbeihilfen zur Unterstützung der Teilnahme an wissenschaftlichen Fachtagungen in Deutschland zu beantragen, sofern sie aktiv durch Präsentation eines eigenen wissenschaftlichen Beitrags (Vortrags/Poster etc.) teilnehmen.

 

 Gerätebeihilfen: Die Anschaffung wissenschaftlicher Geräte soll Humboldtianer in devisenschwachen Ländern in die Lage versetzen, das in Deutschland begonnene Forschungsvorhaben auch nach Abschluss des Deutschlandaufenthalts an ihrem Institut im Ausland erfolgreich weiterzuführen. Hierdurch soll die Kooperation mit den wissenschaftlichen Gastgebern oder weiteren Fachkollegen in Deutschland über den Erstaufenthalt hinaus nachhaltig gefördert werden.

 

Druckkostenbeihilfen zur Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Forschungstätigkeit während der Zeit des Forschungsstipendiums entstanden sind, können bei der Humboldt-Stiftung beantragt werden.

 

Forschungsstipendiaten im Ausland haben die Möglichkeit, wissenschaftliche Buchspenden zu beantragen. Ein Einzelantrag soll in der Regel € 1.000 nicht überschreiten. Die gespendeten Bücher werden dem Institut des Forschungsstipendiaten übergeben und sollen dort in erster Linie für die Forschungsarbeiten des Stipendiaten zur Verfügung stehen. Bevorzugt sollen Institute in devisenschwachen Ländern durch Buchspenden gefördert werden.

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