Aus- und WeiterbildungFach- und Führungskräfte aus dem Ausland> Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise

Begleitend zum neuen Anerkennungsgesetz des Bundes bündelt das Portal alle Informationen zur beruflichen Anerkennung und leitet Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen an die Stelle, die für ihr Anliegen zuständig ist.

Hochschulabschlüsse

Anerkennung/Anrechnung für ein weiterführendes Studium:

Lehramt (Staatsexamen):

Kultusministerien

 

Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie (Approbation):

Landesprüfungsämter für Medizin und Pharmazie

 

Rechtswissenschaften (Staatsprüfung):

Landesjustizprüfungsämter bei den Justizministerien

 

Theologische Studiengänge (Befähigung zum kirchlichen Dienst):

Das Bistum oder die Landeskirche, in dessen/deren Bereich der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Erzbistümer und Bistümer in Deutschland

Liste aller Landeskirchen

 

Alle übrigen Fachrichtungen:

Kultusministerien

 

Möchten Sie Ihr Studium in Deutschland mit dem Ziel einer akademischen Prüfung (Diplom, Magister, Promotion) fortsetzen, erfolgt die Anerkennung durch den Fachbereich bzw. die Fakultät, bei der das Studium fortgesetzt werden soll.

 

 

Nicht-akademische berufliche Abschlüsse

Gewerblich-technischer und kaufmännischer Bereich:

Industrie- und Handelskammern

 

Handwerklicher Bereich:

Handwerkskammern

 

Bereich der Heilhilfsberufe:

Regierungspräsidien

 

Abschlüsse von beruflichen Schulen:

Oberschulämter

Die Anerkennung der Bildungsnachweise in der Bundesrepublik Deutschland ist Sache der einzelnen Bundesländer. Sie müssen sich daher an die Institutionen in dem von Ihnen gewählten Bundesland wenden.

nach obenImpressum© 2013 ifa