Begleitend zum neuen Anerkennungsgesetz des Bundes bündelt das Portal alle Informationen zur beruflichen Anerkennung und leitet Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen an die Stelle, die für ihr Anliegen zuständig ist.
Anerkennung/Anrechnung für ein weiterführendes Studium:
Lehramt (Staatsexamen):
Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie (Approbation):
Landesprüfungsämter für Medizin und Pharmazie
Rechtswissenschaften (Staatsprüfung):
Landesjustizprüfungsämter bei den Justizministerien
Theologische Studiengänge (Befähigung zum kirchlichen Dienst):
Das Bistum oder die Landeskirche, in dessen/deren Bereich der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Erzbistümer und Bistümer in Deutschland
Alle übrigen Fachrichtungen:
Möchten Sie Ihr Studium in Deutschland mit dem Ziel einer akademischen Prüfung (Diplom, Magister, Promotion) fortsetzen, erfolgt die Anerkennung durch den Fachbereich bzw. die Fakultät, bei der das Studium fortgesetzt werden soll.
Gewerblich-technischer und kaufmännischer Bereich:
Handwerklicher Bereich:
Bereich der Heilhilfsberufe:
Abschlüsse von beruflichen Schulen:
Die Anerkennung der Bildungsnachweise in der Bundesrepublik Deutschland ist Sache der einzelnen Bundesländer. Sie müssen sich daher an die Institutionen in dem von Ihnen gewählten Bundesland wenden.