Äquivalenzabkommen regeln die gegenseitige Anerkennung von Studienzeiten, Studienabschlüssen und berufsqualifizierenden Examina.
Dafür zuständig sind:
die Abteilung für Kultur- und Bildungspolitik des Auswärtigen Amtes; siehe auch: Hochschulen, Wissenschaft und Forschung;
das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF);
die Hochschulrektorenkonferenz (HRK);
die Kultusministerkonferenz (KMK);
die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen (ZAB)
die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA).
Siehe auch:
Auslandsstudium, Bildungsnachweis, ERASMUS und Studierende.
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