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Suchwort: Aequivalenzen

Äquivalenzabkommen regeln die gegenseitige Anerkennung von Studienzeiten, Studienabschlüssen und berufsqualifizierenden Examina.

Dafür zuständig sind:
die Abteilung für Kultur- und Bildungspolitik des Auswärtigen Amtes; siehe auch: Hochschulen, Wissenschaft und Forschung;

das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF);
die Hochschulrektorenkonferenz (HRK);
die Kultusministerkonferenz (KMK);

die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen (ZAB)

die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA).

Siehe auch:
Auslandsstudium, Bildungsnachweis, ERASMUS und Studierende.

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