In Studiengängen, für die eine staatliche Prüfungsordnung gilt (u.a. in Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie sowie für die Lehramtsstudiengänge und die Rechtswissenschaften), liegt die Zuständigkeit bei den entsprechenden staatlichen Prüfungsämtern, die über die Zulassung zu den vorgeschriebenen Prüfungen entscheiden.
Siehe auch: Äquivalenzen, Bildungsnachweise