A. Förderung von ausländisch-deutschen Gesellschaften im Ausland
Förderung ausländisch-deutscher Kulturgesellschaften über die Auslandsvertretungen (Die zahlreichen Gesellschaften im Ausland sind Vereinigungen nach ausländischem Recht. Sie dienen der Pflege und Förderung der bilateralen Beziehungen auf kulturellem Gebiet)
B. Förderung von deutsch-ausländischen Gesellschaften in Deutschland
Förderung der Tätigkeit deutsch-ausländischer Kulturgesellschaften in Deutschland (Die zahlreichen Gesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland dienen der Pflege und Förderung der bilateralen Beziehungen auf kulturellem Gebiet)