Dieses Programm der Europäischen Union richtet sich an Jugendliche im Alter zwischen 15 und 25 Jahren. Es stützt sich auf den Artikel 149 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und ist das vorrangige Instrument der EU zur Förderung der Zusammenarbeit im Jugendbereich.
Das Programm ist in 5 Aktionsbereiche gegliedert:
Aktion 1 Jugendbegegnungen
Bi-, tri- und multilaterale Jugendbegegnungen in Gruppen
Aktion 2 Europäischer Freiwilligendienst
Individuelle und multilaterale Freiwilligendienste von 3 Wochen bis zu 1 Jahr
Aktion 3 Initiativen Jugendlicher
Jugendinitiativen und Future-Capital-Projekte
Aktion 4 Gemeinsame Aktionen
Projekte und Aktivitäten in Verbindung mit den EU-Programmen zur allgemeinen und beruflichen Bildung (COMENIUS, ERASMUS und LEONARDO DA VINCI)
Aktion 5 Unterstützende Maßnahmen
Projekte für Fachkräfte und andere Akteure in der internationalen Jugendarbeit
Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles & Kultur (EACEA) ist im Auftrag der Europäischen Kommission für die Durchführung des Programms zuständig.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles & Kultur: http://eacea.ec.europa.eu/youth/index_de.php
Siehe auch: Europäische Union, EACEA, Jugendaustausch, Jugendleiter