Die Europäische Kommission ist als Exekutivorgan der Europäischen Union für die Umsetzung der von Parlament und Rat verabschiedeten politischen Maßnahmen zuständig. Nach Artikel 151 Absatz 4 des EG-Vertrags ist die Europäische Union gehalten, bei ihrer gesamten Tätigkeit den kulturellen Aspekten Rechnung zu tragen, insbesondere zur Unterstützung der gegenseitigen Achtung der Kulturen und zur Förderung ihrer Vielfalt.
Kulturpolitik:
Im Mai 2007 schlug die Kommission eine Agenda für Kultur vor, die sich auf drei strategische Ziele stützt:
Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs,
Förderung der Kultur als Katalysator für Kreativität im Rahmen der Strategie von Lissabon,
Förderung der Kultur als wesentlicher Bestandteil der internationalen Beziehungen der Union.
Diese Agenda wurde vom Rat in seiner Entschliessung vom 16. November 2007 begrüßt, sowie auf höchster politischer Ebene, vom Europäischen Rat in seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2007.
Zur besseren Koordination wurde der Arbeitsplan im Kulturbereich 2008–2010 entwickelt, der die Mietgliedsstaaten bei der Umsetzung der kulturpolitischen Zielsetzungen unterstützt. Zusätzlich wurden fünf Expertengruppen eingerichtet, die Schwerpunkte der europäischen Kulturpolitik bearbeiten und koordinieren:
Expertengruppe "Kultur- und Kreativwirtschaft"
Expertengruppe "Synergien zwischen Kultur und Bildung"
Expertengruppe "Kunstsammlungen"
Weitere Informationen auf der Internetseite "Kultur" der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/culture/index_de.htm
Siehe auch: Europarat, Europäische Union, Programm für lebenslanges Lernen