Mit dem Beschluss der Europäischen Kommission vom 20. April 2009 "Zur "Einrichtung der Exekutivagentur 'Bildung, Audiovisuelles und Kultur' (EACEA)" wurde die Exekutivagentur EACEA zur Verwaltung der Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur für die Dauer vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2015 (Art. 3) eingerichtet. Rechtliche Grundlage ist die EG-Verordnung Nr. 58/2003, die die Kommission autorisiert, Exekutivagenturen einzurichten und ihnen bestimmte Aufgaben bei der Verwaltung von einem oder mehreren Gemeinschaftsprogrammen zu übertragen.
Die sieben wichtigsten EU-Programme, die ganz oder teilweise an die EACEA delegiert wurden, sind:
Programm für lebenslanges Lernen,
Europa für Bürgerinnen und Bürger und
Ferner ist die EACEA an der Durchführung und Verwaltung mehrere internationaler Kooperationsvereinbarungen im Bereich der Hochschulbildung beteiligt.
Die Rolle der EACEA besteht darin, europäische Finanzierungsmöglichkeiten und Netzwerke in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Bürgerschaft, Jugend, Audiovisuelles und Kultur zu verwalten. Zu ihren Aufgaben gehören:
Verwaltungstätigkeiten im Rahmen der EU-Programme:
die Ausarbeitung von Voraussetzungen und Richtlinien für Finanzierungsmöglichkeiten; die Bewertung von Anträgen, die Auswahl von Projekten und die Unterzeichnung von Projektvereinbarungen; die Finanzverwaltung; die Kommunikation mit Begünstigten; die Projektüberwachung (Zwischenberichte und Abschlussberichte sowie Überprüfungen); Besuche von Projekten vor Ort;
Information und Unterstützung von Antragstellern und Begünstigten;
Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse;
Beitrag zum europäischen Wissen und Fachwissen;
Verwaltung der Website Eurydice, dem Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa;
öffentliche Ausschreibung von Studien zu den Programmbereichen Bildung, Kultur, Jugend und Bürger.