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Kulturstiftung des Bundes

Zielsetzung/Aufgaben:

 

Durch die Gründung der Kulturstiftung des Bundes im Januar 2002 hat der Bund ein neues Instrument zur Förderung kultureller Projekte von nationaler bzw. internationaler Bedeutung geschaffen.

 

Mit einem jährlichen Budget von 35 Millionen Euro aus dem Haushalt des Kulturstaatsministers unterstützt die Kulturstiftung des Bundes Projekte aller Sparten und setzt mit ihren Programmen eigene Themen, die sich mit kulturellen Fragen der Entwicklung unserer Gesellschaft beschäftigen.

Die Themen sollen die kulturelle Dimension gesellschaftlicher Entwicklungen erfassen und darstellen, so z.B. die Herausforderungen durch das Schrumpfen von Städten, den Wandel der Arbeitsgesellschaft oder die kulturellen Aspekte der deutschen Einigung oder das Spannungsfeld von Ökonomie und Kultur. Das Programm "Über Lebenskunst", eine Initiative für Kultur und Nachhaltigkeit, widmet sich dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umbau hin zu einer nachhaltigen Lebensweise und der Frage , welche Rolle die Kultur in einem solchen Prozess spielen kann.

 

Theaterpartnerschaften zwischen deutschen Theatern und Theatern im Ausland bilden den Schwerpunkt im Bereich internationaler Kulturbeziehungen. Die Stiftung sieht ihre übergeordnete Aufgabe darin, die Stimme der Kultur in der öffentlichen Wahrnehmung zu stärken und vernachlässigte Kultursparten zu stärken. Besondere Unterstützung erhalten aktuell der zeitgenössische Tanz, die neue Musik und das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“, das für die Kulturhauptstadt RUHR.2010 entwickelt wurde.

 

Außerdem fördert die Kulturstiftung des Bundes herausragende Kulturinstitutionen und Festivals und gibt ihnen dadurch mehrjährige Planungssicherheit. Zu diesen Großprojekten von internationaler Strahlkraft zählen zum Beispiel die alle fünf Jahre stattfindende Weltkunstschau documenta in Kassel, das Berliner Theatertreffen und die Donaueschinger Musiktage.

 

Im Bereich "Allgemeine Projektförderung" können Kulturschaffende Fördergelder für ihre eigenen Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, wenn diese in einem internationalen Kontext stehen und neue künstlerische Impulse setzen. Die Förderung kann für alle Sparten und Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden, für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Photographie, Architektur oder Neue Medien. Nicht gefördert werden bereits laufende Projekte sowie Projekte, die von Einzelpersonen getragen werden.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite: www.kulturstiftung-des-bundes.de

Kontakt

 

Kulturstiftung des Bundes

Franckeplatz 1

D - 06110 Halle an der Saale

 

Fon: +49 (0)345 2997 0

Fax: +49 (0)345 2997 300

 

Internet: www.kulturstiftung-des-bundes.de

E-mail: info@kulturstiftung-bund.de

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