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Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

Zielsetzung/Aufgaben

 

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Universitäten und Hochschulen in Deutschland. Sie hat gegenwärtig 262 Mitgliedshochschulen. In ihnen sind etwa 98 Prozent aller Studierenden in Deutschland immatrikuliert.

 

Die HRK ist die Stimme der Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit und sie ist das Forum für den gemeinsamen Meinungsbildungsprozess der Hochschulen. Sie befasst sich mit allen Themen, die Aufgaben der Hochschulen betreffen: Forschung, Lehre und Studium, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, internationale Kooperationen sowie Selbstverwaltung.

 

Die Arbeit der HRK umfasst im einzelnen die

 

Information der Mitgliedshochschulen,

Formulierung und Vertretung gemeinsamer hochschulpolitischer Positionen der Mitgliedshochschulen,

Information der Öffentlichkeit,

Beratung von Politik und Verwaltung in Bund und Ländern,

Sicherung der Qualität von Lehre und Studium sowie der Mobilität von Studierenden,

Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Verbänden,

internationale Hochschulzusammenarbeit,

Sammlung und Dokumentation einschlägiger Literatur.

 

Die HRK wurde 1949 als Westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK) gegründet. Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten wurden am 5. November 1990 die ersten Hochschulen aus den neuen Bundesländern aufgenommen und die WRK in Hochschulrektorenkonferenz (HRK) umbenannt (mehr zur Geschichte).

 

Finanz- und Rechtsträger der HRK ist die Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz.

Kontakt

 

Hochschulrektorenkonferenz

Ahrstraße 39

D - 53175 Bonn

 

Fon: +49 (0)228 887 0

Fax: +49 (0)228 887 110

 

Internet: www.hrk.de

E-mail: post@hrk.de

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