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Filmförderungsanstalt (FFA)

Zielsetzung/Aufgaben

 

Die deutsche Filmförderungsanstalt (FFA) ist eine Bundesanstalt des öffentlichen Rechts. Sie hat unter anderem die Aufgaben,

Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films und zur Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft durchzuführen,

die gesamtwirtschaftlichen Belange der Filmwirtschaft in Deutschland zu unterstützen,

die Grundlagen für die Verbreitung und marktgerechte Auswertung des deutschen Films im Inland und seine wirtschaftliche und kulturelle Ausstrahlung im Ausland zu verbessern sowie

auf eine Abstimmung und Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder hinzuwirken.

 

Ihre Förderungsbereiche umfassen:

die Produktionsförderung von programmfüllenden Filmen (mindestens 79 Minuten) wie auch von Kurzfilmen (höchstens 15 Minuten),

die Drehbuchförderung,

die Filmabsatz-/Verleihförderung,

die Filmabspiel-/Filmtheaterförderung,

die Förderung von Videotheken wie von Videoprogrammanbietern,

die Vergabe von Zuschüssen zur filmberuflichen Weiterbildung des künstlerischen, technischen und kaufmännischen Nachwuchses,

die Förderung von Forschungs-, Rationalisierungs- und Innovationsmaßnahmen,

die Finanzierung von Werbemaßnahmen für den deutschen Film im In- und Ausland sowie weitere Aktivitäten.

 

Die deutsche Filmförderungsanstalt fördert die Institutionen German Films sowie Vision Kino und ist für die Durchführung des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) verantwortlich.

Periodische Veröffentlichungen

FFA info,

Studien und Publikationen,

Geschäftsbericht.

Kontakt

 

Filmförderungsanstalt

Große Präsidentenstraße 9

D - 10178 Berlin

 

Fon: +49 (0)30 275 77 0

Fax: +49 (0)30 275 77 111

 

Internet: www.ffa.de

E-mail: presse@ffa.de

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