Die derzeit 232 Akademischen Auslandsämter sind Arbeitseinheiten der Hochschulen und für die internationalen Maßnahmen zuständig:
Abwicklung von Hochschulkooperationen (Information, Abschluß von Verträgen in Zusammenarbeit mit Hochschulleitung und Fachbereich, technische Abwicklung)
Beratung von deutschen Studierenden für das Studium im Ausland
Betreuung von ausländischen Studierenden (einschließlich Stipendiaten)
im Inland
Durchführung von Immatrikulationsprüfungen vor Beginn des Semesters
Abhaltung von Ferien- und Sprachkursen für ausländische Studenten