Im Rat "Bildung, Jugend und Kultur" kommen die Minister für Bildung, Kultur, Jugend und Kommunikation zusammen. Er tagt etwa drei bis viermal im Jahr. Er beschließt hauptsächlich mit qualifizierter Mehrheit (außer im Bereich der Kultur – hier gilt Einstimmigkeit), wobei das Europäische Parlament mitentscheidet.
Aufgabe der Europäischen Gemeinschaft ist es, zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung, zur Durchführung einer Politik der beruflichen Bildung und zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes beizutragen, wobei der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte der allgemeinen und beruflichen Bildung und die Gestaltung des Bildungssystems sowie der Vielfalt ihrer Kulturen in ihren nationalen und regionalen Dimensionen strikte Beachtung zu schenken ist.
Aufgaben der Europäischen Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten:
Weiterentwicklung des Erlernens und der Verbreitung der Sprachen, mit dem Ziel, die europäische Dimension in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verstärken
Verbesserung der Kenntnis und der Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen Völker und Schutz des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung
Erleichterung der Mobilität von Lernenden und Lehrenden durch die Förderung der gegenseitigen Anerkennung der Diplome und Studienzeiten
Förderung der Zusammenarbeit der Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung untereinander und, insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung, mit den Unternehmen
Verbesserung der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung zur Erleichterung der Eingliederung der Bürger in den Arbeitsmarkt, ihre Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse und ihre etwaige Umschulung
Förderung des künstlerischen und literarischen Schaffens

Rat der Europäischen Union
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